Konsular und Visaangelegenheiten
Konsular und Visaangelegenheiten
Legalisierung von Dokumenten, die von deutschen Behörden ausgestellt wurden
Durch die zuständigen deutschen Behörden ausgestellte Dokumente können bei der Konsularabteilung der Botschaft legalisiert werden. Zu diesem Zweck muss das Originaldokument zunächst von einer übergeordneten Behörde (z. B., Bezirksregierungen, Landesinnenministerien, Behörden für Inneres, Senatsverwaltungen, Polizeidirektion, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektionen, Polizeidirektion, LABO in Berlin) vorbeglaubigt werden (Beglaubigung von Urkunden zur Verwendung im Ausland (Legalisation)).
Folgende Dokumente können bei den zugeordneten Behörden vorbeglaubigt werden:
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Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden, Meldedokumente, Bescheinigungen und andere Dokumente: Bezirksregierungen, Bezirksverwaltungen, Landesinnenministerien, Behörden für Inneres, Senatsverwaltungen, Polizeidirektion, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektionen, Polizeidirektion, LABO in Berlin);
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Geschäftsbezogene Dokumente: Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern;
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Führungszeugnisse: Generalbundesanwalt, Bundeszentralregister;
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Vollmachten, gerichtliche oder notarielle Urkunden: Landgericht, Amtsgericht.
Hinweis: Dokumente, die nur notariell beglaubigt wurden, werden nicht akzeptiert und an den Antragsteller zurückgeschickt.
Die Unterlagen sind der Konsularabteilung der Botschaft wie folgt vorzulegen:
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Das Original des vorbeglaubigten Dokumentes
Hinweis: Das Original des Dokuments muss im Voraus in einer der oben genannten zuständigen Behörden vorbeglaubigt werden (Beglaubigung von Urkunden zur Verwendung im Ausland (Legalisation));
2. Überweisungsbeleg der staatlichen Gebühr i.H.v. 20 EUR (pro legalisiertes Dokument)
Bankverbindung der Konsularabteilung der Botschaft:
Botschaft der Republik Aserbaidschan
COMMERZBANK, Konto No: 26 61 53 601, BLZ: 100 40 000
IBAN: DE73100400000266153601
Botschaft der Republik Aserbaidschan
COMMERZBANK, Konto No: 26 61 53 601, BLZ: 100 40 000
IBAN: DE73100400000266153601
Hinweis: Die staatlichen Gebühren sind auf das oben genannte Bankkonto zu überweisen. Die Botschaft akzeptiert keine Barzahlungen.
Die Quittung oder der Kontoauszug ist der Botschaft nur in ausgedruckter Form vorzulegen. Falls Sie die erforderlichen Unterlagen persönlich einreichen, können die staatlichen Gebühren für die konsularische Leistung vor Ort mit Bankkarte über das POS-Terminal in der Konsularabteilung der Botschaft bezahlt werden.
Hinweis: Die Dokumente können persönlich eingereicht oder per Post an die Konsularabteilung der Botschaft geschickt werden:
Persönlich: Sprechzeiten der Konsularabteilung: Montag, Mittwoch und Freitag, 09:00 - 12:00 Uhr
Per Post: Dokumente, die per Post bei der Konsularabteilung der Botschaft eingereicht werden, müssen einen Rückumschlag mit der Adresse des Antragstellers und Briefmarken für den Versand per Einschreiben enthalten. Die Botschaft haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Dokumenten durch Postämter.
Die Antragsteller werden gebeten, zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen ihre Telefonnummern und E-Mail-Adressen anzugeben.