Visum

Die Bürger der Bundesrepublik Deutschland und Ausländer, die eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland besitzen, haben das Recht, ein Einreisevisum für die Republik Aserbaidschan zu beantragen.

Das Visum kann auf die folgenden Arten ausgestellt werden:

   

ASAN-Visum (e-Visum) - https://www.evisa.gov.az/de/

ASAN Visa" - das elektronische Visumportal ermöglicht es, innerhalb von 3 (drei) Arbeitstagen ein Online-Einzelvisum zu erhalten. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Dringendes e-Visum in nur 3 Stunden zu erhalten, unabhängig von arbeitsfreien Tagen.

Das "ASAN Visa"-System ermöglicht es Ausländern, ein einfaches elektronisches Visum mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 (dreißig) Tagen in der Republik Aserbaidschan zu erhalten. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: https://www.evisa.gov.az/de/information

Liste der Länder, die für ein elektronisches Visum in Frage kommen: https://evisa.gov.az/de/countries 

Elektronische Visumanträge sollten direkt über die Internetseite https://www.evisa.gov.az/de/ gestellt werden. Die für den Erhalt des elektronischen Visums erforderlichen Informationen werden von den Antragstellern direkt online in das "ASAN Visa"-System eingegeben, und die Visumgebühr wird online über das Portal für elektronische Visa bezahlt. Das elektronische Visum wird an die E-Mail-Adresse des Antragstellers gesendet.

Bei Fragen (oder eventuell auftretenden technischen Problemen) zum "ASAN Visa"- System wenden Sie sich bitte direkt an die Staatliche Agentur für Öffentliche Dienstleistungen und Soziale Innovationen beim Präsidenten der Republik Aserbaidschan, die als Betreiber des Portals fungiert: https://www.evisa.gov.az/de/contact

 

Regeln für die Beantragung von Visa bei der Botschaft

Deutsche Staatsangehörige und Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland können bei der Konsularabteilung der Botschaft ein einfaches oder mehrfaches Einreisevisum beantragen. Da die Beantragung eines Visums bis zu 10 Kalendertage in Anspruch nimmt, wird empfohlen, dass die Antragsteller die erforderlichen Unterlagen vorher bei der Konsularabteilung der Botschaft einreichen. Die Visumanträge können persönlich oder per Post bei der Konsularabteilung der Botschaft eingereicht werden.

Achtung: Unvollständige Visumanträge werden nicht angenommen und die Unterlagen werden an den Antragsteller zurückgeschickt. Im Falle einer Ablehnung des Visums wird die vom Antragsteller gezahlte staatliche Gebühr nicht zurückerstattet.

Hinweis: Der Visumantrag kann persönlich eingereicht oder per Post an die Konsularabteilung der Botschaft geschickt werden:

Persönlich:

Arbeitszeiten der Konsularabteilung: Montag, Mittwoch und Freitag, 09:00 - 12:00 Uhr

Per Post:

Visumanträge, die per Post bei der Konsularabteilung der Botschaft eingereicht werden, müssen einen Rückumschlag (“Luftpolsterversandtaschen” empfohlen) mit der Adresse des Antragstellers und Briefmarken für das Einschreiben enthalten. Die Botschaft haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Dokumenten durch Postämter. Die Antragsteller werden gebeten, zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen ihre Telefonnummern und E-Mail-Adressen anzugeben.

   

Liste der erforderlichen Dokumente für private, geschäftliche, wissenschaftliche und studentische Zwecke: 

  1. Antragsformular (bitte vollständig in Druckbuchstaben ausfüllen);
  2. Original und Kopie des Reisepasses (die Gültigkeitsdauer des Reisepasses sollte die Gültigkeitsdauer des zu erwartenden Visums um mindestens 3 Monate übersteigen. Der Reisepass muss eine leere Seite für das Visum haben);
  3. Zwei (2) biometrische Fotos (3x4);
  4. Einladungsschreiben für private Besuche: Das Einladungsschreiben für einen privaten Besuch (Muster) muss notariell beglaubigt sein und zusammen mit einer Kopie des Ausweises der einladenden Person eingereicht werden (eine Kopie des notariell beglaubigten Einladungsschreibens kann ebenfalls eingereicht werden). Hinweis: Wenn die einladende Person Staatsbürger der Republik Aserbaidschan ist, muss das Einladungsschreiben in aserbaidschanischer Sprache verfasst sein. Hat die einladende Person ihren Wohnsitz in Aserbaidschan, muss das Einladungsschreiben beim örtlichen Notar beglaubigt werden; hat der einladende Staatsbürger der Republik Aserbaidschan seinen Wohnsitz in Deutschland, muss das Einladungsschreiben in aserbaidschanischer Sprache in Deutschland beglaubigt werden, oder die einladende Person kann das Einladungsschreiben persönlich in der Konsularabteilung der Botschaft beglaubigen lassen. Hinweis: Handelt es sich bei der einladenden Person um einen nahen Verwandten des eingeladenen EU-Bürgers (Ehemann, Ehefrau, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkelkinder), muss eine Kopie der Dokumente zum Nachweis der Verwandtschaft (Heirats- oder Geburtsurkunde) vorgelegt werden. Die Visumgebühr wird für EU-Bürger nicht erhoben, wenn die Dokumente zum Nachweis der engen Verwandtschaft vorgelegt werden;
  5. Geschäfts-, Wissenschafts- und Bildungsbesuche: Falls die Person von einer juristischen Person eingeladen wird, ist das Original oder eine Kopie des Antrags der Partei (juristische Person), die den Ausländer in die Republik Aserbaidschan einlädt, bestätigt durch das Außenministerium der Republik Aserbaidschan, erforderlich. Für weitere Informationen: https://mfa.gov.az/en/category/viza/azerbaycan-respublikasina-ecnebini-ve-ya-vetendasligi-olmayan-sexsi-devet-etmek-ucun-teleb-olunan-senedler;
  6. Für in Deutschland lebende Ausländer: eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland;
  7. Gedruckte Quittung über die Zahlung der staatlichen Gebühren.
    Bankverbindung der Konsularabteilung der Botschaft:
    Botschaft der Republik Aserbaidschan
    COMMERZBANK, Konto No: 26 61 53 601, BLZ: 100 40 000
    IBAN: DE73100400000266153601
    Hinweis: Die staatliche Gebühr ist auf das oben genannte Bankkonto zu überweisen. Die Botschaft akzeptiert keine Barzahlungen. Die Quittung oder der Kontoauszug ist der Botschaft nur in ausgedruckter Form vorzulegen.

    Hinweis: Die Bewerber werden gebeten, zusätzlich zu den geforderten Unterlagen ihre Telefonnummern und E-Mail-Adressen anzugeben.


Liste der erforderlichen Dokumente für die Erteilung eines Touristenvisums: 

  1. Antragsformular (bitte vollständig in Druckbuchstaben ausfüllen);
  2. Original und Kopie des Reisepasses (die Gültigkeitsdauer des Reisepasses sollte die Gültigkeitsdauer des zu erwartenden Visums um mindestens 3 Monate übersteigen. Der Reisepass muss eine leere Seite für das Visum haben);
  3. Zwei (2) biometrische Fotos (3x4);
  4. Kopie der Hotelreservierung (entsprechend den Aufenthaltsdaten im Land) und Kopie des gebuchten Flugtickets (sowie Zug- oder Bustickets oder eine Kopie des Fahrzeugscheins);
  5. Für in Deutschland lebende Ausländer: eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis für Deutschland;
  6. Kopie der Reisekrankenversicherung;
  7. Gedruckte Quittung über die Zahlung der staatlichen Gebühren.
    Bankverbindung der Konsularabteilung der Botschaft:
    Botschaft der Republik Aserbaidschan
    COMMERZBANK, Konto No: 26 61 53 601, BLZ: 100 40 000
    IBAN: DE73100400000266153601
    Hinweis: Die staatliche Gebühr ist auf das oben genannte Bankkonto zu überweisen. Die Botschaft akzeptiert keine Barzahlungen. Die Quittung oder der Kontoauszug ist der Botschaft nur in ausgedruckter Form vorzulegen.

    Hinweis: Die Bewerber werden gebeten, zusätzlich zu den geforderten Unterlagen ihre Telefonnummern und E-Mail-Adressen anzugeben.
     

 

Liste der erforderlichen Dokumente für die Erteilung eines Transitvisums: 

Hinweis: Ein Transitvisum wird einer Person ausgestellt, die in das Bestimmungsland reist und das Gebiet der Republik Aserbaidschan durchquert. Die Gültigkeitsdauer eines einzelnen Transitvisums beträgt 5 Tage. Die staatliche Gebühr für ein Transitvisum beträgt 35 Euro für Bürger aus EU-Ländern und 20 Euro für Bürger aus anderen Ländern. 

  1. Antragsformular (bitte vollständig in Druckbuchstaben ausfüllen);
  2. Original und Kopie des Reisepasses (die Gültigkeitsdauer des Reisepasses sollte die Gültigkeitsdauer des zu erwartenden Visums um mindestens 3 Monate übersteigen. Der Reisepass muss eine leere Seite für das Visum haben);
  3. Zwei (2) biometrische Fotos (3x4);
  4. Ein gültiges Visum des Bestimmungslandes oder eine Kopie des Dokuments, das das Recht auf den Aufenthalt im Bestimmungsland bestätigt;
  5. Gedruckte Quittung über die Zahlung der staatlichen Gebühren.
    Bankverbindung der Konsularabteilung der Botschaft:
    Botschaft der Republik Aserbaidschan
    COMMERZBANK, Konto No: 26 61 53 601, BLZ: 100 40 000
    IBAN: DE73100400000266153601
    Hinweis: Die staatliche Gebühr ist auf das oben genannte Bankkonto zu überweisen. Die Botschaft akzeptiert keine Barzahlungen. Die Quittung oder der Kontoauszug ist der Botschaft nur in ausgedruckter Form vorzulegen.

    Hinweis: Die Bewerber werden gebeten, zusätzlich zu den geforderten Unterlagen ihre Telefonnummern und E-Mail-Adressen anzugeben.

  

Visumfreiheit für Inhaber von Diplomaten-, Dienst-, Amts- oder Sonderpässen: 

Im Einklang mit bilateralen zwischenstaatlichen Abkommen wird die Visumfreiheit auf der Grundlage der Gegenseitigkeit zwischen den Staatsangehörigen der Republik Aserbaidschan und des betreffenden ausländischen Staates, die Inhaber eines Diplomaten- oder Dienstpasses (oder eines Sonderpasses) sind, angewandt: https://mfa.gov.az/files/shares/Consulate/Visa-free.pdf

 

Gebühren für den Visumantrag:

Staatliche Gebühren für die Erteilung eines Visums: https://mfa.gov.az/files/shares/Consulate/state%20fees.pdf

  • Visagebühr für Bürger der EU-Mitgliedstaaten:
    • Visum für eine einmalige Einreise - 35 Euro
    • Visum für eine mehrmalige Einreise - 35 Euro

Hinweis: Die in Artikel 6 des Abkommens zwischen der Republik Aserbaidschan und der Europäischen Union über Erleichterungen bei der Erteilung von Visa, sind die genannten Personengruppen von der Visumgebühr befreit: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:22014A0430(02)&from=EN 

  • Visagebühr für Bürger aus Nicht-EU-Ländern:
    • Visum für eine einmalige Einreise - 20 Euro
    • Visum für eine mehrmalige Einreise - 350 Euro

Für weitere Informationen: https://mfa.gov.az/files/shares/Consulate/state%20fees.pdf 

Hinweis: Der Betrag der staatlichen Gebühr wurde unter Berücksichtigung des Wechselkurses zwischen Euro und US-Dollar und der Kosten für die Umrechnung von Euro in US-Dollar berechnet. 

  • Gebühr für Transitvisum:
    • für Bürger der EU-Mitgliedstaaten - 35 Euro
    • für Bürger aus Nicht-EU-Ländern - 20 Euro

Hinweis: Der Betrag der staatlichen Gebühr wurde unter Berücksichtigung des Wechselkurses zwischen Euro und US-Dollar und der Kosten für die Umrechnung von Euro in US-Dollar berechnet. 

Achtung! Im Falle einer Ablehnung des Visums wird die vom Antragsteller gezahlte staatliche Gebühr nicht zurückerstattet.

   

Achtung! Ausländer, die sich vorübergehend für mehr als 15 Tage in der Republik Aserbaidschan aufhalten, müssen sich am Aufenthaltsort registrieren lassen. Für weitere Informationen: https://www.migration.gov.az/en/oyq/oyq

 

 

Letzter Stand: 01.07.2023

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