Vertraglich-rechtliche Grundlagen bilateraler Beziehungen

Zwischen der Republik Aserbaidschan und der Bundesrepublik Deutschland sind bisher 77 bilaterale Dokumente unterzeichnet, 10 Dokumente sind derzeit in Bearbeitung. Alle unterzeichneten Dokumente sind im Folgenden aufgelistet:

1.Abkommen über die finanzielle Zusammenarbeit zwischen der Regierung der Republik Aserbaidschan und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland (Projekt: Programm über die Nothilfe für Flüchtlinge). Baku, 11. April 1995.

Das Abkommen wurde am 25. Juni 1996 mit dem Gesetz Nr. 131-IQ der Republik Aserbaidschan verabschiedet.

2.Abkommen über den Luftverkehr zwischen der Regierung der Republik Aserbaidschan und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. Baku, 27. Juli 1995.

Das Abkommen wurde am 11. März 2003 und 30. Oktober 2006 mit den entsprechenden Verbalnoten des Außenministeriums der Republik Aserbaidschan und der Bundesrepublik Deutschland ausgetauscht und trat am 11. April 1993 in Kraft.
Am 5. März 2007 wurde es beim Sekretariat der UNO registriert.

3.Abkommen über die kulturelle Zusammenarbeit zwischen der Regierung der Republik Aserbaidschan und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. Baku, 22. Dezember 1995. 

4.Abkommen über Förderung und gegenseitigen Schutz von Investitionen zwischen der Republik Aserbaidschan und der Bundesrepublik Deutschland. Baku, 22.Dezember 1995.

Das Abkommen wurde am 25. Juni 1996 mit dem  Gesetz Nr. 131-IQ der Republik Aserbaidschan verabschiedet.

5.Gemeinsame Erklärung zwischen der Republik Aserbaidschan und der Bundesrepublik Deutschland über die Grundlagen bilateraler Beziehungen. Baku, 22 Dezember 1995. 

6.Das Protokoll über die Anerkennung der Wirksamkeit von den zwischen der UdSSR und der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Verträgen durch die Republik Aserbaidschan und die Bundesrepublik Deutschland. Bonn, 2. Juli 1996.

Das Protokoll wurde am 16. Juli 1996 mit dem Gesetz Nr. 144-IQ der Republik Aserbaidschan verabschiedet.  

7.Abkommen über die technische Zusammenarbeit zwischen der Regierung der Republik Aserbaidschan und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. 8. Dezember 1997.

Das Abkommen wurde am 22. November 1998 mit dem Erlass Nr. 12 des Präsidenten Republik Aserbaidschan verabschiedet. 

8.Abkommen der Doppelsteuerung für Einkommen und Eigentum zwischen Republik Aserbaidschan und der Bundesrepublik Deutschland. Berlin, 25. August 2004.

Das Abkommen wurde am 1. März 2005 mit dem Gesetz Nr. 836-IIQ der Republik Aserbaidschan verabschiedet.  

Die Ratifizierungserlässe wurden am 28. Dezember 2005 ausgetauscht und das Abkommen trat am 28. Dezember 2005 in Kraft.

9.Verständigungsmemorandum zwischen dem Umweltministerium der Republik Aserbaidschan und der Organisation für finanzielle Zusammenarbeit (KfW) der Bundesrepublik Deutschland über das “Ökoregionale Umweltschutzprogramm im Südkaukasus” Baku, 8. September 2004.

10. Abkommen über die militärische Zusammenarbeit zwischen dem Verteidigungsministerium der Republik Aserbaidschan und dem Verteidigungsministerium der Bundesrepublik Deutschland. Baku, 9. März 2006.

Das Abkommen wurde mit dem Erlass Nr. 1407 am 7. April 2006 verabschiedet und trat am 18. April 2006 in Kraft.

11. Gemeinsame Erklärung des Staatlichen Zollkomitees der Republik Aserbaidschan und dem Bundeszollamt der Bundesrepublik Deutschland. Baku, 27. August 2007.

12. Verständigungsmemorandum über Zusammenarbeit für Arbeit- und Sozialpolitik zwischen dem Ministerium für Arbeit und Sozialschutz der Republik Aserbaidschan und dem Bundesministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland. Baku, 28. April 2008.

13. Gemeinsame Absichtserklärung über Zusammenarbeit zwischen dem Innenministerium der Republik Aserbaidschan und Bundesinnenministerium der Bundesrepublik Deutschland. Berlin, 11. November 2008.

14. Gemeinsame Erklärung über rechtliche Zusammenarbeit zwischen dem Justizministerium der Republik Aserbaidschan und Bundesjustizministerium der Bundesrepublik Deutschland. Berlin, 11. Juni 2009.

Das Abkommen wurde am 10. Februar 2010 mit dem Erlass Nr. 726 des Präsidenten der Republik Aserbaidschan bestätigt.

15. Gemeinsame Absichtserklärung über bilaterale Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe zwischen dem Ministerium für Katastrophenschutz der Republik Aserbaidschan und Bundesinnenministerium der Bundesrepublik Deutschland. Berlin, 8. Juni 2009.

Die Erklärung trat durch die Unterzeichnung in Kraft und wurde am 27. August 2009 mit dem Erlass Nr. 449 des Präsidenten der Republik Aserbaidschan bestätigt.

16. Verständigungsmemorandum über die Zusammenarbeit zum nachhaltigen Umgang mit Naturressourcen zwischen dem Umweltministerium der Republik Aserbaidschan und der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) der Bundesrepublik Deutschland. Baku, 18. März 2009.

Das Memorandum wurde mit dem Erlass Nr. 454 am 27. August 2009 des Präsidenten der Republik Aserbaidschan bestätigt.

17. Verständigungsmemorandum über die Zusammenarbeit im Bereich der Weiterbildung von Führungskräften der Betriebswirtschaft zwischen dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Republik Aserbaidschan und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologien der Bundesrepublik Deutschland. Baku, 12. Oktober 2009.

18. Gemeinsame Absichtserklärung für die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik zwischen dem Staatlichen Statistikkomitee der Republik Aserbaidschan und Bundesamt für Statistik der Bundesrepublik Deutschland. Baku, 26. April 2010.

19. Verständigungsmemorandum zur Gründung der hochrangigen Arbeitsgruppe für Handel und Investitionen zwischen dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Republik Aserbaidschan und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologien der Bundesrepublik Deutschland. Berlin, 5.Mai 2011.

20. Vereinbarung für die Gründung der deutsch-aserbaidschanischen Aushandelskammer in Baku zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Aserbaidschan. Baku, 14. März 2012.

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