Das Ministerium erinnert Ausländer und Staatenlose, die in die Republik Aserbaidschan reisen wollen, daran, dass die Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan, ohne die Kontrollpunkte der Staatsgrenze gemäß den in der Gesetzgebung der Republik Aserbaidschan festgelegten Verfahren zu passieren, eine Verletzung der Staatsgrenze darstellt und eine strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und sonstige Haftung gemäß der Gesetzgebung der Republik Aserbaidschan nach sich zieht.
Das Außenministerium der Republik Aserbaidschan fordert Ausländer und Staatenlose auf, nicht aus dem Hoheitsgebiet der Republik Armenien in das Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan einzureisen, ohne die in der Gesetzgebung der Republik Aserbaidschan festgelegten einschlägigen Anforderungen zu erfüllen.
Gegen Ausländer und Staatenlose, die unter Verstoß gegen die Rechtsvorschriften der Republik Aserbaidschan in das Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan eingereist sind oder dies versucht haben, werden verwaltungsrechtliche, strafrechtliche und andere rechtliche Schritte eingeleitet, einschließlich des Verbots oder der Beschränkung der Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan.