Bestimmungen zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnis
Das Ehefähigkeitszeugnis kann über die Konsularabteilung der Botschaft der Republik Aserbaidschan beantragt werden.  Der Antrag muss folgende Unterlagen beinhalten:
  1. Kopie vom gültigen Reisepass oder Personalausweis;
  2. Gedruckte Quittung über die Zahlung der staatlichen Gebühr i.H.v. 10 Euro
    Bankverbindung der Konsularabteilung der Botschaft:
    Botschaft der Republik Aserbaidschan
    COMMERZBANK, Konto No: 26 61 53 601, BLZ: 100 40 000
    IBAN: DE73100400000266153601
Hinweis: Die staatliche Gebühr ist auf das oben genannte Bankkonto zu überweisen. Die Botschaft akzeptiert keine Barzahlungen. Die Quittung oder der Kontoauszug ist der Botschaft nur in ausgedruckter Form vorzulegen. Die staatlichen Gebühren für konsularische Leistungen können mit Bankkarte über das POS-Terminal in der Konsularabteilung der Botschaft bezahlt werden.
Hinweis: Die Beantwortung von Anträgen kann bis zu zwei (2) Monate dauern.
 
Hinweis: Der Antrag kann persönlich eingereicht oder per Post an die Konsularabteilung der Botschaft geschickt werden.
 
Persönlich:
Arbeitszeiten der Konsularabteilung: Montag, Mittwoch und Freitag, 09:00 - 12:00 Uhr
 
Per Post:
Anträge die per Post bei der Konsularabteilung der Botschaft eingereicht werden, müssen einen Rückumschlag mit der Adresse des Antragstellers und Briefmarken für das Einschreiben enthalten. Die Botschaft haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Dokumenten durch Postämter. Die Antragsteller werden gebeten, zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen ihre Telefonnummern und E-Mail-Adressen anzugeben. 


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