Bestimmungen zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnis

Das Ehefähigkeitszeugnis kann über die Konsularstelle der Botschaft  beantragt werden.  Der Antrag muss folgende Unterlagen beinhalten:

  1. Antragsformular;
  2. Kopien vom gültigen Reiseass und Personalausweis;
  3. Überweisungsbeleg der Gebühr in Höhe von 10 EUR (unter Berücksichtigung des Wechselkurses von Euro zu US-Dollar und der Umrechnungsgebühren von Euro zu US-Dollar) (COMMERZBANK Konto Nr: 266153601, BLZ 10040000; IBAN: DE73100400000266153601);
  4. Wenn die Dokumente per Post zurückgesendet werden soll, muss ein mit Briefmarken in Höhe von 5 (fünf) Euro frankierter und die Adresse der antragstellenden Person darauf stehender Umschlag (Einschreiben) eingereicht werden. Die Botschaft haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Dokumenten, die auf dem Postweg verschickt werden.

Bemerkung 1: Die Personen, die geschieden oder verwitwet sind, müssen ihre Ehescheidungsurkunde bzw. Sterbeurkunde des Ehemannes (der Ehefrau), oder die Gerichtsurkunde über die Ungültigkeit der früheren Ehe oder einen Auszug daraus vorlegen.

 

Letzter Stand 01.07.2023



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