Konsular und Visaangelegenheiten
Konsular und Visaangelegenheiten
Bestimmungen zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnis
Das Ehefähigkeitszeugnis kann über die Konsularstelle der Botschaft beantragt werden. Der Antrag muss folgende Unterlagen beinhalten:
Bemerkung 1: Die Personen, die geschieden oder verwitwet sind, müssen ihre Ehescheidungsurkunde bzw. Sterbeurkunde des Ehemannes (der Ehefrau), oder die Gerichtsurkunde über die Ungültigkeit der früheren Ehe oder einen Auszug daraus vorlegen.
Letzter Stand 01.07.2023 |