Regelungen für die Bestimmung der Staatsangehörigkeit

Die Personen, die für die Bestätigung ihrer Staatsangehörigkeit und Identität keine entsprechenden Unterlagen besitzen, sollen für die Bestimmung ihrer Staatsangehörigkeit folgende Unterlagen bei der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Aserbaidschan vorlegen:

  1. Antragsformular (das Formular muss vollständig ausgefüllt sein);
  2. 2 Passbilder (3x4);
  3. Kopie der Unterlagen, die die Identität bestätigen (Geburtsurkunde, abgelaufener aserbaidschanischer Personalausweis oder Reisepass, alter UdSSR Pass, den Eltern angehörigen Urkunden etc.) Bemerkung: Falls von den aufgelisteten Unterlagen nur die Geburtsurkunde eingereicht wird, müssen zusätzlich die Kopien der aserbaidschanischen Reisepässe oder Personalausweise der Eltern eingereicht werden. Bemerkung: Falls ein im Ausland ausgestelltes Dokument (z.B. eine in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellte Geburtsurkunde) eingereicht wird, muss dieses zusätzlich in die aserbaidschanische Sprache übersetzt werden.
  4. Überweisungsbeleg der staatlichen Gebühr i.H.v. 10 EUR 
     Bankverbindung:
Botschaft der Republik Aserbaidschan
COMMERZBANK, Konto No: 26 61 53 601, BLZ: 100 40 000
IBAN:DE73100400000266153601 

Bemerkung: Die Staatliche Gebühr muss nur auf das o.g. Bankkonto überwiesen werden. Die Zahlung in Bargeld ist in der Botschaft nicht genehmigt. Nach der Zahlung der Gebühr muss der Botschaft der Überweisungsbeleg oder der Kontoauszug nur in ausgedruckter Form vorgelegt werden. 

Bemerkung: Für die Zusendung des Ergebnisses auf postalischem Weg, muss der Antragsteller einen Rückumschlag mit Adressenangabe und Briefmarken einreichen. Ab dem Zeitpunkt des Versands per Post trägt die Botschaft keine Verantwortung, falls der Brief seitens der jeweiligen Poststelle verloren geht oder beschädigt wird. Die Antragsteller werden gebeten in den oben aufgelisteten Unterlagen ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben.

 

Letzter Stand: 01.07.2023

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