Konsularangelegenheiten

Konsularischer Dienst: Die Konsularangelegenheiten der Republik Aserbaidschan werden in Deutschland durch die Konsularabteilung der Botschaft der Republik Aserbaidschan durchgeführt. Die Sprechstunden der Konsularabteilung sind montags, mittags und freitags von 9:00 bis 12:00. Außerdem kann man sich mit der Konsularabteilung telefonisch montags, mittwochs und freitags von 15.00 bis 17.00, dienstags und donnerstags von 9.00 bis 12.00 in Verbindung setzen. Die Kontaktdaten der Konsularabteilung sind wie folgt:

Botschaft der Republik Aserbaidschan

Konsularabteilung

Hubertusallee 43
14193 Berlin

Tel.: +49 (0)30 206 480 63 
Fax: +49 (0)30 219 161 51
E-mail:  berlin_consul@mfa.gov.az

Visaverfahren: Es gibt ein Visaregime zwischen der Republik Aserbaidschan und der Bundesrepublik Deutschland. Für Staatsangehörige der Republik Aserbaidschan, die sich bis zu 90 Tage innerhalb von180 Tagen in Deutschland aufhalten wollen, werden bei der Reise nach Deutschland die Regelungen des Schengen-Visums angewendet. Seit dem 1.September 2014 ist das Abkommen “Über die Erleichterungen der Visaangelegenheiten” zwischen der Republik Aserbaidschan und Europäischen Union in Kraft. Laut diesem Abkommen werden für die Staatsangehörigen der Republik Aserbaidschan und der Schengen-Staaten für einen Aufenthalt für bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen folgende Regelungen gegenseitig eingeführt:

Die Visagebühr  beträgt  für alle Visaarten 35 Euro. Frei von der Visa-Gebühr sind:

Antragssteller, deren Verwandte (Eheleute, Kinder auch adoptierte Kinder, Eltern  oder Vormunde, Großeltern, Enkelkinder) rechtsgemäß im Schengen-Raum oder in der Republik Aserbaidschan leben; die zwecks offizieller Gespräche, Beratungen reisen oder als Teilnehmer offizieller Delegationen bei Verhandlungen und Austauschprogrammen sowie zwischenstaatlichen Veranstaltungen einreisen; ständige Mitglieder von Delegationen; Schüler, Studierende und Doktoranden, die zum Zweck der Ausbildung, des Studiums und der Forschung, im Rahmen eines einreisenden Dozententeams oder für Austauschprogramme reisen; behinderte Personen und ihre Begleitpersonen; Teilnehmer internationaler Sportveranstaltungen und ihre berufliche Begleitpersonen; Teilnehmer wissenschaftlicher, kultureller und  Kunstveranstaltungen sowie der Hochschul- und Austauschprogramme; dringende medizinische Behandlung benötigende Personen und ihre Begleitpersonen und Personen, die zur Beerdigung enger Verwandten reisen; die zwecks der Teilnahme an Kursen, Seminaren oder Konferenzen sowie im Rahmen der Austauschprogramme reisenden Vertreter der Zivilgesellschaft; Rentner; Kinder unter 12 Jahren; Journalisten und ihr technisches Personal.

Die Bearbeitung der Visumsanträge dauert in der Regel 10 Kalendertage. Falls zusätzliche Aufklärung erforderlich ist, kann die Bearbeitung bis zu 30 Tage dauern.  In Notfällen verkürzt sich die Bearbeitungszeit in der Regel bis auf 2 Tage oder noch mehr.

Die Inhaber der deutschen diplomatischen Pässe dürfen sich in Aserbaidschan ohne Visum innerhalb von 180 Tagen bis zu 90 Tagen aufhalten. Gleiche Regel gilt auch für aserbaidschanische Diplomatenpassinhaber für einen Aufenthalt in Deutschland.

Transportmöglichkeiten: Die aserbaidschanische Fluggesellschaft AZAL (Azerbaijan Airlines) unterhält direkte Flüge zwischen Baku und Berlin. Die deutsche Fluggesellschaft Lufthansa unterhält direkte Flüge zwischen Frankfurt am Main und Baku. Die Güterbeförderung zwischen beiden Ländern wird im Luft-, See- und Autoverkehr durchgeführt. 

(letzter Stand 17.06.2020)

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