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Pressemitteilung 02 November 2020

Die Laufzeit des Sonderquarantäneregimes im Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan wurde bis zum 1. Dezember 2020 verlängert

Um die Ausbreitung der Coronavirus-Infektion (COVID-19) im Land und ihre möglichen Komplikationen zu verhindern, wurde das spezielle Quarantäneregime im Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan bis zum 1. Dezember 2020 um 06:00 Uhr verlängert.

Quelle: https://nk.gov.az/en/article/1175/ 

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