Die Laufzeit des Sonderquarantäneregimes im Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan wurde bis zum 1. Dezember 2020 verlängert
Um die Ausbreitung der Coronavirus-Infektion (COVID-19) im Land und ihre möglichen Komplikationen zu verhindern, wurde das spezielle Quarantäneregime im Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan bis zum 1. Dezember 2020 um 06:00 Uhr verlängert.