Die Einreise- und Ausreisebeschränkungen an der Staatsgrenze der Republik Aserbaidschan werden bis zum 1. Juli 2020 verlängert
Das operative Hauptquartier unter dem Ministerkabinett der Republik Aserbaidschan gab bekannt, dass im Rahmen der Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung einer neuen Art von Coronavirus (COVID-19) die vorübergehende Beschränkung der Ein- und Ausreise an der Staatsgrenze und die Zeit der Verschiebeung der internationalen Flüge wurden verlängert.
Die globale Situation im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurde analysiert und die Beschränkung des Land- und Luftzugangs zum Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan mit Ausnahme von Frachttransporten und Charterflügen bis zum 1. Juli 2020 verlängert.