Das Verfahren zur Legalisation von Urkunden, die von den zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt worden sind, durch die Konsularabteilung der Botschaft wurde vollständig eingestellt. Grund dafür ist, dass das “Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation” (Haager Apostille-Übereinkommen) am 16. März 2026 zwischen Aserbaidschan und Deutschland vollständig in Kraft getreten ist. Infolgedessen wurde das Apostille-Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung von Urkunden eingeführt.
Damit gilt: Die in Deutschland ausgestellten öffentlichen Urkunden müssen ausschließlich von den zuständigen deutschen Behörden mit einer Apostille versehen werden; dies ist für ihre Anerkennung in Aserbaidschan ausreichend. Eine zusätzliche Legalisation der Urkunden bei der Botschaft ist nicht mehr erforderlich. Ebenso werden die in Aserbaidschan ausgestellten Urkunden in Deutschland ausschließlich mit einer Apostille anerkannt; eine zusätzliche Legalisation durch die Deutsche Botschaft in Baku ist nicht notwendig.
Informationen darüber, welche deutschen Behörden zur Erteilung von Apostillen berechtigt sind, finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/urkunden-2007718#content_0