Einreisebestimmungen in die Republik Aserbaidschan während der COVID-19 Pandemie
Die Bürger der unten genannten Länder sowie die Bürger der anderen Länder und die Staatenlosen mit ständigem Wohnsitz in den folgenden Ländern dürfen gemäß den entsprechenden Beschlüssen des Ministerkabinetts der Republik Aserbaidschan auf dem Luftweg in die Republik Aserbaidschan ein- und ausreisen:
- Russland
- Türkei
- USA
- VEREINIGTES KÖNIGREICH
- Ungarn
- Israel
- VAE
- Bahrain
- Katar
- Deutschland
- Österreich
- Belgien
- Tschechische Republik
- Dänemark
- Irland
- Spanien
- Schweden
- Schweiz
- Kanada
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Polen
- Portugal
- Serbien
- Singapur
- Slowenien
- Slowakei
- Griechenland
- China
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Kroatien
- Island
- Italien
- Lettland
- Litauen
- Malaysia
- Saudi-Arabien
- Japan
- Hongkong (Chinesische Sonderverwaltungszone)
- Argentinien
- Australien
- Brasilien
- Brunei
- Südkorea
- Chile
- Ecuador
- Kambodscha
- Costa Rica
- Kuba
- Kuwait
- Kasachstan
- Malediven
- Mexiko
- Marokko
- Mongolei
- Montenegro
- Norwegen
- Oman
- Panama
- Salvador
- Uruguay
- Neuseeland
- Jordanien
- Zypern
- Ukraine
- Belarus
- Rumänien
- Albanien
- Dominikanische Republik
- Philippinen
- Georgien
- Indien
- Indonesien
- Iran
- Kolumbien
- Moldawien
- Usbekistan
- Pakistan
- Peru
- Tadschikistan
- Thailand
- Tunesien
- Turkmenistan
- Venezuela
- Bulgarien
- Bhutan
- Südafrikanische Republik
- Guatemala
- Laos
- Libanon
- Mauritius
- Ägypten
- Myanmar
- Nepal
- Paraguay
- Nordmazedonische Republik
- Sri Lanka
- Vietnam
- Fluggäste über 18 Jahre - auf der Grundlage eines COVID-19-Passes (eine amtliche Bescheinigung über den Abschluss der vollständigen Impfung oder eine amtliche Bescheinigung über die Genesung von COVID-19);
- Eine Bescheinigung über das negative Ergebnis des COVID-19 PCR-Tests ist für Passagiere, die die Republik Aserbaidschan verlassen, nicht erforderlich.
Ausländern und Staatenlosen ist die Zulassung zu allen Flügen nach Aserbaidschan und die Ein- und Ausreise in die bzw. aus der Republik Aserbaidschan mit dem Lufttransport unter folgenden Bedingungen gemäß den entsprechenden Beschlüssen des Kabinetts der Minister der Republik Aserbaidschan gestattet:
- Ausländer und Staatenlose, deren enge Verwandte (ein Elternteil, Schwester, Bruder, Ehepartner, Kinder, Großeltern und Enkelkinder) Staatsangehörige der Republik Aserbaidschan sind, sowie Familienmitglieder (Schwiegereltern, Kinder) dieser Passagiere - auf Grundlage eines Dokuments, das den Grad der oben genannten Verwandtschaft bestätigt;
- Inhaber von Diplomatenpässen - Auf der Grundlage entsprechender Bestätigungsdokumente ;
- Leiter und Mitarbeiter ausländischer Botschaften und Konsulate in der Republik Aserbaidschan und ihre Familienangehörigen - Auf der Grundlage entsprechender Bestätigungsdokumente;
- Inhaber von Laissez-passer der Vereinten Nationen - Auf der Grundlage entsprechender Bestätigungsdokumente;
- Ausländer und Staatenlose, die eine Arbeitserlaubnis in der Republik Aserbaidschan besitzen - Auf der Grundlage entsprechender Bestätigungsdokumente;
- Ausländer und Staatenlose mit einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in der Republik Aserbaidschan und ihre Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern, Kinder unter 18 Jahren, Kinder mit Behinderungen im Alter von 18 Jahren) - Auf der Grundlage entsprechender Bestätigungsdokumente;
- Passagiere, denen die Einreise in die Republik Aserbaidschan mit einer Sondergenehmigung des Operativen Hauptquartiers des Kabinetts der Minister der Republik Aserbaidschan gestattet wird - Auf der Grundlage entsprechender Bestätigungsdokumente.
Letzter Stand: 24.05.2022