Einreisebestimmungen in die Republik Aserbaidschan während der COVID-19 Pandemie

Die Bürger der unten genannten Länder sowie die Bürger der anderen Länder und die Staatenlosen mit ständigem Wohnsitz in den folgenden Ländern dürfen gemäß den entsprechenden Beschlüssen des Ministerkabinetts der Republik Aserbaidschan auf dem Luftweg in die Republik Aserbaidschan ein- und ausreisen:

 

  1. Russland
  2. Türkei
  3. USA
  4. VEREINIGTES KÖNIGREICH
  5. Ungarn
  6. Israel
  7. VAE
  8. Bahrain
  9. Katar
  10. Deutschland
  11. Österreich
  12. Belgien
  13. Tschechische Republik
  14. Dänemark
  15. Irland
  16. Spanien
  17. Schweden
  18. Schweiz
  19. Kanada
  20. Luxemburg
  21. Malta
  22. Niederlande
  23. Polen
  24. Portugal
  25. Serbien
  26. Singapur
  27. Slowenien
  28. Slowakei
  29. Griechenland
  30. China
  31. Estland
  32. Finnland
  33. Frankreich
  34. Kroatien
  35. Island
  36. Italien
  37. Lettland
  38. Litauen
  39. Malaysia
  40. Saudi-Arabien
  41. Japan
  42. Hongkong (Chinesische Sonderverwaltungszone)
  43. Argentinien
  44. Australien
  45. Brasilien
  46. Brunei
  47. Südkorea
  48. Chile
  49. Ecuador
  50. Kambodscha
  51. Costa Rica
  52. Kuba
  53. Kuwait
  54. Kasachstan
  55. Malediven
  56. Mexiko
  57. Marokko
  58. Mongolei
  59. Montenegro
  60. Norwegen
  61. Oman
  62. Panama
  63. Salvador
  64. Uruguay
  65. Neuseeland
  66. Jordanien
  67. Zypern
  68. Ukraine
  69. Belarus
  70. Rumänien
  71. Albanien
  72. Dominikanische Republik
  73. Philippinen
  74. Georgien
  75. Indien
  76. Indonesien
  77. Iran
  78. Kolumbien
  79. Moldawien
  80. Usbekistan
  81. Pakistan
  82. Peru
  83. Tadschikistan
  84. Thailand
  85. Tunesien
  86. Turkmenistan
  87. Venezuela
  88. Bulgarien
  89. Bhutan
  90. Südafrikanische Republik
  91. Guatemala
  92. Laos
  93. Libanon
  94. Mauritius
  95. Ägypten
  96. Myanmar
  97. Nepal
  98. Paraguay
  99. Nordmazedonische Republik
  100. Sri Lanka
  101. Vietnam
  • Fluggäste über 18 Jahre - auf der Grundlage eines COVID-19-Passes (eine amtliche Bescheinigung über den Abschluss der vollständigen Impfung oder eine amtliche Bescheinigung über die Genesung von COVID-19);
  • Eine Bescheinigung über das negative Ergebnis des COVID-19 PCR-Tests ist für Passagiere, die die Republik Aserbaidschan verlassen, nicht erforderlich.

 

Ausländern und Staatenlosen ist die Zulassung zu allen Flügen nach Aserbaidschan und die Ein- und Ausreise in die bzw. aus der Republik Aserbaidschan mit dem Lufttransport unter folgenden Bedingungen gemäß den entsprechenden Beschlüssen des Kabinetts der Minister der Republik Aserbaidschan gestattet:  

  1. Ausländer und Staatenlose, deren enge Verwandte (ein Elternteil, Schwester, Bruder, Ehepartner, Kinder, Großeltern und Enkelkinder) Staatsangehörige der Republik Aserbaidschan sind, sowie Familienmitglieder (Schwiegereltern, Kinder) dieser Passagiere - auf Grundlage eines Dokuments, das den Grad der oben genannten Verwandtschaft bestätigt;
  2. Inhaber von Diplomatenpässen - Auf der Grundlage entsprechender Bestätigungsdokumente ;
  3. Leiter und Mitarbeiter ausländischer Botschaften und Konsulate in der Republik Aserbaidschan und ihre Familienangehörigen - Auf der Grundlage entsprechender Bestätigungsdokumente;
  4. Inhaber von Laissez-passer der Vereinten Nationen - Auf der Grundlage entsprechender Bestätigungsdokumente;
  5. Ausländer und Staatenlose, die eine Arbeitserlaubnis in der Republik Aserbaidschan besitzen - Auf der Grundlage entsprechender Bestätigungsdokumente;
  6. Ausländer und Staatenlose mit einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in der Republik Aserbaidschan und ihre Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern, Kinder unter 18 Jahren, Kinder mit Behinderungen im Alter von 18 Jahren) - Auf der Grundlage entsprechender Bestätigungsdokumente;
  7. Passagiere, denen die Einreise in die Republik Aserbaidschan mit einer Sondergenehmigung des Operativen Hauptquartiers des Kabinetts der Minister der Republik Aserbaidschan gestattet wird - Auf der Grundlage entsprechender Bestätigungsdokumente. 

 

Letzter Stand: 24.05.2022

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