2016-04-05

Presseinformation zu der aktuellen Lage an der Frontlinie zwischen den Streitkräften von Armenien und Aserbaidschan

Pressesprecher des Außenministeriums der Republik Aserbaidschan Hikmet Hajiyev äußerte sich am 4. April 2016 zu der aktuellen Lage an der Frontlinie zwischen den Streitkräften von Armenien und Aserbaidschan, die seit dem 2. April 2016 angespannt bleibt:

“Contrary to the decision of the Armed Forces of the Republic of Azerbaijan on April 3, 2016 in a peaceful and goodwill manner to suspend unilaterally counter and responsive measures, Armenian armed forces targeting densely populated residential areas and civilians continue to fire at the positions of Azerbaijan’s Armed Forces along the line of contact, particularly in the direction of Tartar and Aghdara districts with artillery and other heavy weapons. The Republic of Armenia bears full responsibility for counter measures that the Armed Forces of the Republic of Azerbaijan may be obliged to take in order to guarantee the safety of civilians densely residing in the territories adjacent to the contact line area.”

Vize-Außenminister der Republik Aserbaidschan Araz Azimov informierte am 4. April 2016 die in der Republik Aserbaidschan akkreditierten Botschafter der OSZE-Länder über die aktuelle angespannte Lage an der Frontlinie. Der Vize-Außenminister unterstrich die Bedeutung von der sofortigen Wiederherstellung der Waffenruhe und des ergebnisorientierten Friedensprozesses. Herr Azimov erwähnte in diesem Zusammenhang, dass Aserbaidschan einseitige Waffenruhe ausgerufen hatte. Der Vize-Außenminister sagte, der Konflikt könne nur im Rahmen der territorialen Integrität und Souveränität der Republik Aserbaidschan gelöst werden.

Hintergrundinformation: Zwischen den Ländern Aserbaidschan und Armenien herrscht ein Konflikt um die aserbaidschanische Region Berg-Karabach. Berg-Karabach und sieben umliegende Gebiete, insgesamt ein Fünftel des Staatsterritoriums von Aserbaidschan, wurden vor mehr als 20 Jahren von dem Nachbarland Armenien militärisch besetzt und einer ethnischen Säuberung gezogen, indem ihre gesamte aserbaidschanische Einwohnerschaft vertrieben worden ist. Diese Tatsache ist in vielen internationalen Dokumenten, unter anderen in vier UN-Sicherheitsresolutionen 1993, in der Resolution des Deutschen Bundestages 2009 und des Europäischen Parlaments 2013 bekräftigt worden. Der Apell in all diesen Dokumenten, die völkerrechtswidrige Okkupation der aserbaidschanischen Gebiete zu beenden und den Hunderttausenden aserbaidschanischen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen Heimkehr zu ermöglichen, wird von Armenien bis heute missachtet.

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