2020-03-12

Zur Kenntnisnahme der Personen, die beabsichigen, sich an die konsularische Abteilung der Botschaft zu wenden!

Mit dem Ziel, die Gefahren, die von einer Verbreitung des Coronavirus ausgehen zu minimieren und angesichts dringender vorbeugender Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, empfiehlt die Botschaft der Republik Aserbaidschan Personen, die sich wegen der folgenden konsularischen Angelegenheiten, die keine persönliche Anwesenheit erfordern, an uns wenden wollen, dies vorübergehend nur per Post oder Email zu tun:

  • Die Erstellung des Rückkehrzeugnisses in die Republik Aserbaidschan
  • Konsularische Registrierung;
  • die Identifizierung der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit 
  • Ausstellung von Einzelstatuszertifikaten und Verurteilungsurkunden
  • Ausstellung von Geburtsurkunden;
  • Legalisierung und Bestätigung von Dokumenten;
  • Annahme von Anträgen auf Beendigung der Staatsbürgerschaft
  • Anerkennung von Gerichtsurtelen der Bundesrepublik Deutschland über die Ehescheidung in der Republik Aserbaidschan
  • Beglaubigung des in der Republik Aserbaidschan ausgestellten Führerscheins
  • Annahme von Dokumenten für die Erteilung der Einreisevisen

Für konsularische Angelegenheiten, für die ein persönliches Erscheinen erforderlich ist (z.B. Ausstellung und Wechsel von Pässen, notarielle Beglaubigung von Vollmächten, Beglaubigung der Echtheit von Unterschriften und andere), wenden Sie sich bitte an die Konsularabteilung der Botschaft der Republik Aserbaidschan innerhalb der auf der Webseite der Botschaft angegebenen Zeiten.

Hinweis: Bei Anträgen, für die eine Rücksendung von Unterlagen nötig ist, fügen Sie bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Briefumschlag bei.

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