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Pressemitteilung 03 April 2016

Die provokativen Aktionen von Armenien in den Siedlungen an der Frontlinie müssen von der Internationalen Gemeinschaft scharf verurteilt werden.“ So äußerte sich der Sprecher des Außenministeriums der Republik Aserbaidschan

„Die internationale Gemeinschaft muss den Beschuss der zivilen Siedlungen auf den aserbaidschanischen Gebieten durch armenische Streitkräfte scharf verurteilen, der eine eklatante Verletzung der durch Armenien im Rahmen des internationalen humanitären Rechts übernommen Verpflichtungen darstellt,“ so sagte der Sprecher des Außenministeriums der Republik Aserbaidschan Hikmat Hajiyev.

Hikmat Hajiyev erklärte: „Die armenischen Streitkräfte beschossen Siedlungen nahe der Frontlinie, wo die Zivilisten dicht leben. Diese Handlungen, die von der armenischen Seite mit Absicht vorgenommen wurden, führten zum Tod und zur Verletzung mehrerer Zivilisten sowie zur Beschädigung privaten Eigentums. Beim intensiven Beschuss der aserbaidschanischen Positionen hat Armenien schwere Waffen eingesetzt und Ablenkungsmanöver durchgeführt.“

„Als ein Aggressorstaat trägt Armenien die Verantwortung für die aktuelle Situation. Diese Aktionen stimmen mit dem Tag der Besetzung von Kelbadschar am 2. April 1993 überein. Ungeachtet der vier Resolutionen No. 822, 853, 874, und 884 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, die zum Rückzug der Besetzungstruppen auffordern, setzt Armenien die Okkupierung  der Territorien weiterhin fort,“ so hieß es in der Erklärung von Hikmat Hajiyev.

Der Pressesprecher sagte auch, dass um eine Lösung des Konfliktes zu erreichen und den Frieden in der Region wiederherzustellen, muss die internationale Gemeinschaft Armenien auffordern, seine Truppen in Übereinstimmung mit den einschlägigen vier Resolutionen des UN-Sicherheitsrates aus den besetzten Territorien von Aserbaidschan zurückzuziehen.

Hintergrundinformation: Zwischen den Ländern Aserbaidschan und Armenien herrscht ein Konflikt um die aserbaidschanische Region Berg-Karabach. Berg-Karabach und sieben umliegende Gebiete, insgesamt ein Fünftel des Staatsterritoriums von Aserbaidschan, wurden vor mehr als 20 Jahren von dem Nachbarland Armenien militärisch besetzt und einer ethnischen Säuberung gezogen, indem ihre gesamte aserbaidschanische Einwohnerschaft vertrieben worden ist. Diese Tatsache ist in vielen internationalen Dokumenten, unter anderen in vier UN-Sicherheitsresolutionen 1993, in der Resolution des Deutschen Bundestages 2009 und des Europäischen Parlaments 2013 bekräftigt worden. Der Apell in all diesen Dokumenten, die völkerrechtswidrige Okkupation der aserbaidschanischen Gebiete zu beenden und den Hunderttausenden aserbaidschanischen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen Heimkehr zu ermöglichen, wird von Armenien bis heute missachtet.

 

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