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Pressemitteilung 11 Dezember 2020

Information des Pressedienstes des Außenministeriums der Republik Aserbaidschan über die Änderungen des Abkommens zwischen den Regierungen Aserbaidschans und der Türkei über die gegenseitige Befreiung von der Visumpflicht

Am 10. Dezember 2020 unterzeichneten die Regierung der Republik Aserbaidschan und die Regierung der Republik Türkei in Baku das Protokoll Nr. 1 zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Aserbaidschan und der Regierung der Republik Türkei über die gegenseitige Visumbefreiung vom 25. Februar 2020. Das Protokoll wurde von den Außenministern der beiden Länder unterzeichnet.

Wie bekannt, konnten gemäß dem am 25. Februar dieses Jahres unterzeichneten Abkommen die Bürger beider Länder mit gültigen Pässen ohne Visum reisen und sich 90 Tage lang ohne Visum im Land aufhalten. Nach dem Inkrafttreten des zusätzlich zum Abkommen unterzeichneten Protokolls können Bürger der beiden Länder mit einem Personalausweis und anderen Grenzübertrittsdokumenten ohne Visum reisen und sich 90 Tage lang ohne Visum aufhalten.

Wir möchten anmerken, dass diese Regelung nur für Bürger der beiden Länder gelten wird, die direkt zwischen der Türkei und Aserbaidschan reisen. Unsere Bürger, die über das Territorium der Türkei und Aserbaidschans in Drittländer reisen möchten, müssen einen Reisepass benutzen.

Wir möchten betonen, dass die Republik Aserbaidschan zum ersten Mal in ihrer Geschichte ein Abkommen über die Verwendung des Personalausweises als Grenzübergangsdokument unterzeichnet hat.

Die Parteien haben auch beschlossen, zusammenzuarbeiten, um die Verwendung von gefälschten Grenzübertrittsdokumenten zu verhindern. Dies wird neue Möglichkeiten zur Stärkung der Grenzsicherheit zwischen den beiden Ländern schaffen.

 

Quelle: https://mfa.gov.az/en/news/7086/view 

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