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Pressemitteilung 04 Oktober 2020

Pressemitteilung des Pressedienstes des Außenministeriums der Republik Aserbaidschan zum Raketenbeschuss der aserbaidschanischen Zivilisten und der zivilen Infrastruktur durch Armenien

Am 4. Oktober 2020 zielten die Streitkräfte von Armenien weiterhin mit Raketen auf Zivilisten und zivile Infrastruktur in der Stadt Tartar sowie die Stadt Horadiz im Distrikt Fuzuli. Gandscha, die zweitgrößte Stadt Aserbaidschans, wurde vom Territorium Armeniens aus mit Raketen beschossen.

Infolge des absichtlichen Beschusses durch Armenien wurden bisher 22 aserbaidschanische Zivilisten, darunter 2 Schulkinder, getötet und 74 verletzt.

Das gezielte Anvisieren von Zivilisten und zivilen Objekten durch Armenien ist ein offensichtlicher Verstoß gegen das Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts. Trotz zahlreicher Warnungen der aserbaidschanischen Seite, auch über die einschlägigen internationalen Organisationen, ist die Fortsetzung der gezielten Angriffe der armenischen Streitkräfte auf Zivilisten ein klarer Beweis für die gezielte Tötung unschuldiger Menschen und die Fortsetzung der Aggressionspolitik Armeniens.

Wir unterstreichen, dass diese militärische Provokation durch Armenien auf die bewusste Verschlechterung der Situation vor Ort abzielt und die Absicht Armeniens zeigt, die Zone der Feindseligkeiten und den Umfang der militärischen Operationen zu erweitern. Die Streitkräfte Aserbaidschans werden angemessene Gegenmaßnahmen ergreifen, um ihre Zivilbevölkerung zu schützen.

Wir fordern Armenien nachdrücklich auf, die Normen und Grundsätze des Völkerrechts, einschließlich seiner Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht, einzuhalten und die Forderungen der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen nach einem sofortigen, vollständigen und bedingungslosen Rückzug aus den besetzten Gebieten Aserbaidschans umzusetzen. Wir bekräftigen, dass die volle Verantwortung für die Verschlechterung der Lage in der Region bei der Führung Armeniens liegt.

 

Quelle: https://mfa.gov.az/en/news/6920/view 

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