Gültigkeitsdauer der Pässe der Bürger der Republik Aserbaidschan, die in die Türkei reisen
"Das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Aserbaidschan und der Regierung der Republik Türkei über die gegenseitige Befreiung von der Visumpflicht" trat am 13. August 2020 in Kraft. In Übereinstimmung mit diesem Abkommen sollte die Gültigkeitsdauer der Pässe der Bürger der Republik Aserbaidschan, die in die Republik Türkei reisen wollen, mindestens 6 Monate betragen. In diesem Zusammenhang müssen die Bürger Aserbaidschans, die in die Türkei reisen wollen, die Gültigkeitsdauer ihrer Pässe überprüfen. Beträgt die aktuelle Passgültigkeit weniger als 6 Monate, sollte der Inhaber dieses Dokuments ein neues Dokument beantragen.