Bestimmungen zur Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses

Polizeiliches Führungszeugnis kann nur in persönlicher Vorsprache mit einem Personalausweis in der Konsularstelle beantragt werden.

Der Antrag muss folgende Unterlagen beinhalten:

  1. Formloser Antrag (mit Angaben - Name, Vorname, Vatersname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und Wohnanschrift, Nummer vom Personalausweis, Ausstellungsdatum und -behörde);
  2. Kopien von gültigen Reiseass und Personalausweis; 
  3. Überweisungsbeleg der Gebühr in Höhe von 10 EUR (unter Berücksichtigung des Wechselkurses von Euro zu US-Dollar und der Umrechnungsgebühren von Euro zu US-Dollar) (COMMERZBANK Konto Nr: 266153601, BLZ 10040000; IBAN: DE73100400000266153601);
  4. Wenn die Dokumente per Post zurückgesendet werden soll, muss ein mit Briefmarken in Höhe von 5 (fünf) Euro frankierter und die Adresse der antragstellenden Person darauf stehender Umschlag (Einschreiben) eingereicht werden. Die Botschaft haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Dokumenten, die auf dem Postweg verschickt werden.

1. Bemerkung. Polizeiliches Führungszeugnis kann von einer Person nur über sich selbst beantragt werden.

2. Bemerkung. Sollte persönliche Vorsprache nicht möglich sein, darf der Antrag von einer bevollmächtigten Person (Muster Vollmachtsschreiben), deren Vollmacht von der Konsularstelle der Botschaft in Berlin bestätigt wird, gestellt werden.

 

Letzter Stand 01.07.2023

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